Für Schülerinnen und Schüler ist eine Notbetreuung sichergestellt. Die Notbetreuung kann zur Sicherung des Kindeswohls, für Alleinerziehende oder wenn Erziehungsberechtigte zu einer anspruchsberechtigten Personengruppe gehören, an jedem Tag in Anspruch genommen werden ...
Schreiben an die Schulleitungen (13.03.2020, 17.03.2020, 21.03.2020, 28.3.2020,16.4.2020)