Schulvereinbarung und Schulordnung

Stand: September 2026

A Toleranz, Gleichbehandlung und Rücksichtnahme

Für alle Mitglieder der Schulgemeinde gilt der Grundsatz der Gleichberechtigung zwischen männlichem und weiblichem Geschlecht; es spielt keine Rolle, aus welchem Land jemand kommt und welcher Religion sie oder er angehört.

An der Ziehenschule soll gegenseitige Toleranz herrschen, auch der Schwächere wird respektiert und Konflikte werden ohne Gewalt gelöst; wir setzen auf die Überzeugungskraft unserer Argumente, hören einander zu und versuchen, die beste Idee im gegenseitigen Dialog herauszufinden. Niemand in unserer Schulgemeinde wird rücksichtslos behandelt oder in irgendeiner Form diskriminiert. Jeder hat das Recht, angehört zu werden und von allen anderen Respekt und Rücksichtnahme zu erfahren. Alle haben die Aufgabe, durch ihr eigenes Handeln dazu beizutragen, dass wir uns an unserer Schule wohlfühlen können.

In einem Schulklima, das von Verantwortung, gegenseitiger Rücksicht und Unterstützung geprägt ist, können wir alle unsere täglichen Aufgaben leichter bewältigen.

B Wie wir miteinander umgehen

Wir begegnen einander freundlich, mit Fairness, Respekt und Toleranz. Wir achten die Rechte unserer Mitmenschen und behandeln alle anderen so, wie wir selbst gerne behandelt werden möchten.

Zu unserer Schulgemeinde gehören folgende Gruppen von Personen, die unterschiedliche Rollen und Funktionen haben: Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerschaft, Schulleitung und -verwaltung.

Schülerinnen und Schüler

Wir Schüler und Schülerinnen unterstützen einander, belästigen niemanden und hindern keinen am Lernen. Wir dulden weder sprachliche noch körperliche Gewalt, sondern decken grobes Fehlverhalten aus Solidarität mit den Opfern auf. Bei Konflikten suchen wir eine gewaltfreie und einvernehmliche Lösung zu finden.

Unsere Sache ist es:

  • die Möglichkeiten zu eigenverantwortlichem Lernen sinnvoll zu nutzen und unsere Fähigkeiten aktiv im Schulleben einzusetzen,
  • gut vorbereitet zu sein, pünktlich zu erscheinen, die nötigen Arbeitsmittel mitzubringen, im Unterricht ausdauernd und zielgerichtet mitzuarbeiten und Störungen zu vermeiden,
  • unsere Hausaufgaben und andere uns übertragene Aufgaben pünktlich und angemessen zu erledigen,
  • der Lehrkraft offen und mit Achtung zu begegnen,
  • die Eltern über Erfolge wie über Probleme zu informieren und alle Mitteilungen der Schule schnell und zuverlässig zu Hause abzugeben.

Wir Ziehenschüler/innen werden durch die SV (Schülervertretung) vertreten. Sie wird jährlich von der gesamten Schülerschaft neu gewählt und setzt sich für unsere Interessen in vielen Gremien, Ausschüssen und Konferenzen ein. Darüber hinaus organisiert sie für uns Veranstaltungen und Projekte an unserer Schule. Als unsere Interessenvertretung ist die SV natürlich auf unsere Anregungen und Vorschläge angewiesen. Damit wir gut mit der SV zusammenarbeiten können, sollten wir uns auch über aktuelle Projekte informieren, indem wir ab und zu in den SV-Kasten in der Pausenhalle schauen und die Klassensprecher bei wichtigen Neuigkeiten SV-Stunden halten. Im SV-Kasten hängen auch die Öffnungszeiten des SV-Raums aus, in dem die SV gerne Vorschläge entgegennimmt. Schriftliche Vorschläge können auch im SV-Korb im Sekretariat hinterlegt werden. Zusammen mit der SV kümmern wir uns darum, dass wir Schüler/innen uns an der Ziehenschule wohlfühlen können.

Eltern

Wir Eltern geben unseren Kindern den notwendigen Rückhalt und gehen verständnisvoll mit Misserfolgen um. Wir tragen die Hauptverantwortung für die Erziehung unserer Kinder und verstehen Erziehung als eine gemeinsame Aufgabe von Elternhaus und Schule, suchen regelmäßig und mit positiver Grundhaltung den Kontakt mit den Lehrkräften und fördern mit den anderen Eltern aktiv das Schulleben.

Zu unseren Aufgaben gehört:

  • Vermittlung von Grundwerten und Verhaltensregeln für ein menschliches Miteinander; wir wollen unseren Kindern, soweit es in unseren Kräften steht, Vorbild und Anregung sein, sie ermutigen;
  • wir schaffen die Grundbedingungen für erfolgreiches schulisches Lernen unserer Kinder (positive Bildungseinstellung, ruhige Lernatmosphäre zu Hause, Erholung und Schlaf in ausreichendem Maß, gesunde Ernährung);
  • wir sagen zu, dass wir unsere Kinder zu regelmäßigem Schulbesuch anhalten und die Erledigung von Hausaufgaben kontrollieren.

Wir Eltern sind Partner aller schulischen Prozesse, wir sind zur Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern, den Schülerinnen und Schülern sowie zur Mitarbeit in den Gremien der Schule und im Verein der Freunde und Förderer der Ziehenschule aufgerufen. Im Interesse unserer Kinder ist es sinnvoll, dass alle Eltern an den Elternabenden teilnehmen.

Lehrerschaft

Wir Lehrkräfte versuchen, unseren Schülern und Schülerinnen ein Vorbild zu sein. Wir begegnen ihnen mit Wohlwollen, erkennen ihre Leistungen an und üben Kritik so, dass sie nicht beschämt oder verletzt. Wir sind uns bewusst, dass wir unsere Erziehungsaufgabe nur in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Eltern und Kollegen erfüllen können.

Wir Lehrer/innen erziehen, unterrichten, beraten und betreuen sie in eigener Verantwortung und pädagogischer Freiheit.

Zu unseren Aufgaben gehört:

  • unseren Unterricht zielorientiert gewissenhaft vorzubereiten, methodisch vielfältig anzulegen und Differenzierungs- und Fördermöglichkeiten vorzusehen, pünktlich den Unterricht zu beginnen und zu beenden sowie Fortbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen;
  • kontinuierlich Lernende und Erziehende über erreichte Lernerfolge – insbesondere zeitnah über Leistungsabfall – zu informieren und auf erforderliche Nacharbeiten und Korrekturen aufmerksam zu machen;
  • Schülerinnen und Schüler beim selbstverantwortlichen Lernen zu unterstützen;
  • bereit zu sein, Wandertage, Wander-, Klassen- und Kursfahrten durchzuführen;
  • Probleme einzelner Schülerinnen und Schüler sowie innerhalb der Klasse zu erkennen, Hilfe bei der Problemlösung anzubieten und auch selbst anzunehmen;
  • die Aufsichtspflicht wahrzunehmen.

Schulleitung

Sache der Schulleitung ist es:

  • alle Gruppen frühzeitig über organisatorische und pädagogische Maßnahmen zu informieren,
  • für die ständige intensive und offene Kommunikation zwischen allen zu sorgen und bei Entscheidungen die Interessen aller Gruppen zu berücksichtigen,
  • die Zusammenarbeit der Beteiligten bei schulischen Aktivitäten wie Klassenfahrten, Schulveranstaltungen, Schulhausgestaltung usw. zu fördern.

Verwaltung

Sache der Verwaltungsangestellten und der Schulhausverwalter ist es, zum verwaltungstechnischen und organisatorischen Ablauf des Schulalltags beizutragen.

C Miteinander leben

Wenn jemand in einem Konflikt Hilfe braucht, sehen wir als Ziehenschüler oder -lehrer nicht weg, sondern schalten uns ein und bieten unsere Vermittlung oder Hilfestellung an.

  1. Gewalt ist keine Lösung für Konflikte, welcher Art sie auch seien. Deshalb ist diese Form der Auseinandersetzung allen Mitgliedern der Schulgemeinde ausdrücklich untersagt. In Konflikten, insbesondere auch in gewaltbesetzten Konflikten, setzen wir auf das Mittel des Gesprächs, der Schlichtung, der Mediation und Gewaltprävention.
  2. Die Mitglieder der Schulgemeinde verpflichten sich, die Regeln des Umgangs miteinander auch außerhalb der Schule, namentlich bei der Nutzung von sozialen Netzwerken im Internet sowie bei anderen Veröffentlichungen über Mitglieder der Schulgemeinde zu befolgen.
  3. Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern in Konfliktfällen sind: die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, die Tutorin oder der Tutor, die Klassensprecherin oder der Klassensprecher, Mentorinnen oder Mentoren (das sind Schülerinnen und Schüler der Klassen 9, 10 und 11, die sich der Klassen 5 und 6 annehmen), Mediatoren/innen der Schülerstreitschlichtergruppe, Mitglieder der SV, Aufsicht führende Lehrkräfte, Verbindungslehrer/in, der Beratungslehrer/in und der Elternbeauftragte für Sucht- und Drogenprobleme, die Schulleitung, die / der Beauftragte aus dem Schulelternbeirat für Prävention, Elternvertreterinnen und Elternvertreter und letztlich jede Person des persönlichen Vertrauens.
  4. Die zur Pausenaufsicht eingeteilten Lehrerinnen und Lehrer stehen bei Konflikten als Gesprächspartner zur Verfügung. Sie werden Hinweisen von Schülerinnen oder Schülern auf gewalttätige Auseinandersetzungen sofort nachgehen und entsprechend eingreifen. Die Schule stellt Informationsmaterial zur Verfügung, das bei verschiedenen Arten von Konflikten Wege zur Bearbeitung zeigt. Die Schule bietet Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern Möglichkeiten zur Qualifizierung im Bereich Konfliktbearbeitung an.
  5. Wir wollen alle Demokratie üben und erfahren. Deshalb versuchen wir, die Funktion der Gremien an unserer Schule – von der SV bis zur Schulkonferenz – noch besser kennen zu lernen und deren Arbeit mitzugestalten. Natürlich kann niemand erwarten, dass seine Ideen und Anregungen sich immer durchsetzen und zum Tragen kommen. Deshalb akzeptieren wir Mehrheitsentscheidungen auch dann, wenn unsere Vorstellungen sich darin nicht durchgesetzt haben.

D Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

  1. Die Schule ist der Arbeits- und Lebensraum vieler, wenn nicht aller Mitglieder der Schulgemeinde; sie soll ein Ort konzentrierter Arbeit sein, an dem man sich wiederfinden und zu Hause fühlen kann. Jeder Schüler und jeder Lehrer ist mitverantwortlich für den Zustand der Schulgebäude und des Schulgeländes. Das schließt insbesondere auch die ‚Dunkelzonen’ der Schule (etwa die Toiletten, die Kellerräume, Treppenaufgänge und Pavillons) mit ein. Deshalb verpflichten sich alle Mitglieder der Schule, unnötigen Müll oder Dreck zu vermeiden und zur Bewahrung einer guten Arbeitsatmosphäre beizutragen.
  2. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bzw. die Fachlehrerinnen und Fachlehrer sowie die Schülerinnen und Schüler sind für den Zustand der jeweiligen Unterrichtsräume verantwortlich. Dies heißt insbesondere, dass sie für eine Lüftung der Räume und für die Beseitigung eventuell aufgetretenen Schmutzes nach dem Unterricht Sorge tragen.
  3. Vom zuständigen Lehrer werden in regelmäßigem Wechsel Klassen und Kurse zur Sauberhaltung von Gemeinschaftsräumen und Gemeinschaftsflächen (z.B. Eingangshalle, Pausenhöfe) eingeteilt (Ordnungsdienst). Jede Klasse regelt in eigener Regie die Grobreinigung ihres Klassenzimmers. Auch diejenigen Klassen, die aufgrund des Raummangels über keinen eigenen Klassenraum verfügen, sind für Sauberkeit, Ordnung und pflegliche Behandlung des ihnen zugewiesenen Raumes verantwortlich.
  4. Zusätzlich zu dieser Schulvereinbarung gibt es eine von der SV auf den Weg gebrachte Vereinbarung über die Trennung von Müll und einen entsprechenden Entleerungsdienst.
  5. Beschädigungen des Schulgebäudes, des Mobiliars oder der Einrichtung müssen sofort im Sekretariat oder bei den Schulhausverwaltern gemeldet werden.
  6. Die Einrichtungen der Schule und die Lehr- und Lernmittel sind ordentlich zu behandeln. Bücher müssen grundsätzlich eingebunden werden. Sie müssen möglichst lange für alle zur Verfügung stehen. Bei Beschädigungen oder Verlust ist Ersatz zu leisten.
  7. Der Schulpark ist pfleglich zu behandeln.

E Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

1. Unterrichtsbeginn und -ende

Ab 07:00 Uhr sind der Schulhof und die Pausenhalle der Ziehenschule für alle geöffnet, eine Aufsicht besteht ab 07:30 Uhr. Beim ersten Blinken um 07:40 Uhr begeben sich alle Schüler zu ihren Unterrichtsräumen, sodass der Unterricht pünktlich um 07:45 Uhr beginnen kann. Nach Beendigung ihrer letzten Unterrichtsstunde verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude. Für Schüler, die zusätzlich zum Unterricht noch an weiteren Aktivitäten der Schule (Ganztagsangebote, AGs, Orchester etc.) teilnehmen, steht als Pausenhof Hof 1 zur Verfügung.

2. Schulfremde Besucher

Die Mitglieder der Schulgemeinde achten darauf, dass sich keine schulfremden Besucher auf dem Schulgelände aufhalten, und informieren gegebenenfalls die Schulleitung.

3. Aufenthaltsmöglichkeiten während der großen Pausen

Hier gilt grundsätzlich: Die Schülerinnen und Schüler verbringen die großen Pausen auf den Schulhöfen, dem Schulpark oder in der Pausenhalle. Zusätzlich sind für alle Schüler in den großen Pausen auch die Mensa und die Schülerbücherei geöffnet. Flure und Treppenhäuser sind generell keine Aufenthaltsräume für die Schüler.

4. Aufenthaltsmöglichkeiten für Oberstufenschüler /innen während der Freistunden

Während der Freistunden kann man sich - unter Beachtung der Tatsache, dass nahezu alle anderen Klassen sich im Unterricht befinden - leise in der Pausenhalle, auf den Schulhöfen, im Schulpark, in der Schülerbibliothek oder der Mensa aufhalten. Die Gänge in den Schulgebäuden sind hiervon ausdrücklich ausgenommen.

In der Mensa hat der Betreiber Hausrecht. Jeder Besucher der Mensa hat seinen Teil dazu beizutragen, dass man sich in ihr wohlfühlen und mit Genuss etwas zu sich nehmen kann.

5. Fachräume

Fachräume und Sporthallen dürfen nur betreten werden, wenn die Fachlehrkraft anwesend ist.

6. Lernmittelbücherei

Die Ausleihe der Bücher erfolgt in der Regel mit dem Schülerausweis. Die Bücher, die von der Lernmittelbücherei ausgeliehen werden, gehören dem Land Hessen und nicht den Benutzern. Deshalb die Bitte an alle: Behandelt die ausgeliehenen Bücher gut, bindet sie ein, und schreibt nichts hinein, damit sie nach euch noch andere Kinder benutzen können! Wer ein Buch beschädigt, muss es auch ersetzen.

7. Schülerbücherei

Die Schülerbücherei ist ein Ort des Lesens und Lernens, in dem selbständiges Arbeiten in ruhiger Atmosphäre möglich sein soll. Sie ist montags bis freitags von 08:00 bis 15:30 Uhr geöffnet. Ein Teil der Bücher kann entliehen und mitgenommen werden. Die Ausleihe erfolgt in der Regel mit dem Schülerausweis. In der Schülerbücherei muss es leise zugehen, damit die dort Lernenden oder Lesenden nicht gestört werden. Mappen und Mäntel bleiben im Vorraum.

In der Schülerbücherei findet man auch mehrere PCs, an denen man unter anderem mit Lernprogrammen üben kann. Wie man alles benutzt, erfährt man dort.

8. Sekretariat und Schulhausverwalter

Ins Sekretariat können Schülerinnen und Schüler in der Regel nur in den großen Pausen gehen. Die Schulhausverwalter stehen den Schülern morgens von 07:30 bis 07:45 Uhr und in den großen Pausen zur Verfügung. Ihr Dienstraum befindet sich gleich neben der Eingangshalle.

9. Verlassen des Schulgeländes

Die Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Klasse 10 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit und der Pausen nicht verlassen. Der Grund liegt darin, dass außerhalb des Schulgeländes eine Aufsichts- und Versicherungspflicht der Schule nicht besteht, das heißt, dass die Haftung des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt für Personen- oder auch Sachschäden entfällt.

10. Drogen/Rauchen

Drogen aller Art sind innerhalb des Schulgeländes strikt untersagt. Vom Hessischen Landtag wurde am 26.11.2004 ein allgemeines Rauchverbot an allen hessischen Schulen verabschiedet. Seitdem ist das Rauchen für alle Mitglieder der Schulgemeinde auf dem Schulgelände verboten.

11. Unfälle/Sanitätsraum

Hoffentlich passiert niemandem ein Unfall! Wenn aber dennoch jemandem auf dem Schulgelände etwas zustößt, muss schnell ein Lehrer oder eine Lehrerin gefunden werden, der/die dem Betroffenen hilft, zum Sanitätsraum zu kommen. Die Sanitäter sind ausgebildete Schülerinnen und Schüler, die über das Sekretariat gerufen werden können. Wenn jemand außerdem noch zum Arzt gehen muss, setzt sich das Sekretariat mit den Eltern in Verbindung. Im Sekretariat gibt es auch die Fragebögen über den Unfallhergang, die ausgefüllt werden müssen, damit alles seine Ordnung hat und die Versicherung in Kraft tritt.

12. Beschädigung und Verlust von persönlichem Eigentum

Liebe Schülerinnen und Schüler, gebt auf eure Sachen Acht und bringt keine Wertgegenstände oder größeren Geldbeträge mit in die Schule!

Tragt keine zu teuren oder empfindlichen Anziehsachen! Es gibt zwar eine Versicherung für gestohlene oder beschädigte Sachen, aber es ist schwierig und umständlich, auf diesem Weg Ersatz zu bekommen.

Wem trotz aller Vorsicht etwas abhanden kommt oder beschädigt wird, sollte sich im Sekretariat ein Formblatt geben lassen, in dem alles steht, was nun zu tun ist.

Im Sportunterricht trägt man keine Uhren oder Schmuck.

13. Fundsachen

Wenn man etwas findet, von dem man annehmen muss, dass es verloren gegangen ist und sein Besitzer es wiederhaben möchte, so bringt man es zum Schulhausverwalter. Links neben seiner Tür sind Haken, wo man Kleidungsstücke hinhängen kann, die herrenlos herumliegen.

Kostbarere Dinge gibt man besser persönlich bei ihm ab. Er hebt die Fundsachen ein halbes Jahr auf. Wenn sie dann nicht abgeholt worden sind, kommen sie ins Fundbüro des Stadtschulamtes.

14. Ballspielen

Ballspielen ist nur auf den Höfen 1 und 3 und nur mit Weichbällen erlaubt. Das Werfen mit anderen Gegenständen (z.B. Schneebällen, Wasserbomben etc.) ist wegen der Verletzungsgefahr strikt verboten.

15. Fahrräder

Fahrräder und andere Fortbewegungsmittel dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden. Die Fahrräder werden nur an den dafür vorgesehenen Fahrradständern abgestellt.

16. Autos und Parken

Schüler dürfen nicht auf den für Bedienstete der Ziehenschule ausgewiesenen Parkplätzen parken.

F Der Unterricht

1. Pünktlichkeit

Der Unterricht ist das Herzstück aller Aktivitäten an der Schule. Er beginnt und endet pünktlich. Die Pünktlichkeit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer ist eine wichtige Voraussetzung für einen gelingenden Unterricht.

2. Teilnahme am Unterricht

Zur Unterrichtsteilnahme sind alle Schüler verpflichtet. Solange ihr nicht 18 Jahre alt seid, müssen eure Eltern dafür sorgen, dass ihr pünktlich und regelmäßig zum Unterricht kommt. Wer öfter ohne Grund zu spät kommt oder im Fachunterricht keine Hausaufgaben vorzeigen kann, kann von Fach- oder KlassenlehrerInnen dazu verpflichtet werden, versäumten Unterrichtsstoff nachmittags im Nacharbeitsatelier aufzuarbeiten. Die Lehrkräfte verpflichten sich dazu, die Verhältnismäßigkeit von vergessenem oder versäumten Unterricht und angeordneter Nacharbeit zu wahren.

Auch die „freiwilligen“ Unterrichtsveranstaltungen wie Chor, Orchester und Arbeitsgemeinschaften müssen, wenn man sich dafür entschieden hat, besucht werden. Am Ende eines Halbjahres kann man dort wieder austreten, wenn die Eltern damit einverstanden sind und eine schriftliche Erklärung abgegeben haben.

3. Versäumte Leistungsnachweise

Der Umgang mit versäumten schriftlichen Leistungsnachweisen erfolgt gemäß § 29 VOGSV, Nachholklausuren sollen, soweit möglich, zum nächstmöglichen Termin im Nacharbeitsatelier nachgeschrieben werden.

4. Schulstunden

Die Stunden dauern bei uns 45 Minuten. Die erste Stunde beginnt um 07:45 Uhr. Hier die Unterrichtszeiten im Einzelnen:

1. Stunde 07:45–08:30 Uhr
2. Stunde 08:35–09:20 Uhr
Pause 09:20–09:40 Uhr
3. Stunde 09:40–10:25 Uhr
4. Stunde 10:30–11:15 Uhr
Pause 11:15–11:35 Uhr
5. Stunde 11:35–12:20 Uhr
6. Stunde oder Mittagspause 12:25–13:10 Uhr
Pause 13:10–13:25 Uhr
7. Stunde oder Mittagspause 13:25–14:10 Uhr
8. Stunde 14:10–14:55 Uhr
9. Stunde 14:55–15:40 Uhr
10. Stunde 15:45–16:30 Uhr
11. Stunde 16:30–17:15 Uhr
12. Stunde 17:15–18:00 Uhr

Der Unterricht findet überwiegend am Vormittag statt. Klassen mit Nachmittagsunterricht haben an den betroffenen Tagen in der 6. oder 7. Stunde Mittagspause.

In der Oberstufe werden einige Kurse sowie fast der gesamte Sportunterricht am Nachmittag angeboten. Auch die Oberstufe hat in der 6. oder 7. Stunde eine Mittagspause.

5. Mittagspause

In der Mittagspause können die Schülerinnen und Schüler nach Anmeldung in der Mensa ein warmes Mittagessen zu sich nehmen. Zum Spielen stehen in dieser Zeit Räume im Erdgeschoss des Altbaus sowie Hof 1 zur Verfügung.

6. Nachmittagsbetreuung

An jedem Nachmittag besteht ab 12:20 Uhr ein Ganztagsangebot des Evangelischen Vereins für Jugendsozialarbeit.

Montags bis donnerstags 12:20 bis 15:40 Uhr und freitags 12:20 bis 14:50 Uhr wird eine Hausaufgaben-Hilfe angeboten, außerdem gibt es die Möglichkeit zum Spielen und Erledigen der Hausaufgaben ohne fachliche Hilfe.

Unabhängig davon finden am Nachmittag die Arbeitsgemeinschaften statt.

7. Religionsunterricht

Religionsunterricht ist an der Ziehenschule obligatorisches Schulfach. Wer aus dem Religionsunterricht austreten will, muss, solange er/sie noch nicht 14 Jahre alt ist, eine Einwilligung der Eltern vorlegen. Über 14-Jährige entscheiden dies selbst, ihre Eltern müssen nur noch durch ihre Unterschrift zeigen, dass sie wissen, dass ihr Kind nicht mehr in den Religionsunterricht geht. Aus dem Religionsunterricht austreten kann man nur am Ende eines Schuljahres. Als verbindliches Alternativfach für Religion wird Ethik angeboten.

8. Vertretungsplan

Über Abweichungen vom regulären Stundenplan (Raumänderungen, Vertretungsregelungen, Ausfälle etc.) informiert täglich der aktuelle Aushang in der Pausenhalle. Alle Schülerinnen und Schüler informieren sich hier täglich, und zwar vor und nach dem Unterricht, über eventuelle Änderungen. Für besondere Fälle hinterlegt jede Klasse/Gruppe eine Telefonliste im Sekretariat und in der Planung, die vom Elternbeirat in Zusammenarbeit mit dem Klassenlehrer erstellt wird.

9. Verspätung der Lehrkraft

Sollte die Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht bei der Klasse bzw. dem Kurs sein, so muss eine von der Klasse oder dem Kurs beauftragte Person die Planung oder das Sekretariat informieren und entsprechende Anweisungen an die Gruppe weitergeben.

10. Umgang mit elektronischen Medien

Die Schulgemeinde der Ziehenschule strebt einen verantwortungsvollen Umgang mit elektronischen Medien an. Zu diesem Zweck sind alle Mitglieder aufgefordert, im gemeinsamen Gespräch, in Fortbildungen, Projekttagen etc. an der Bewusstseinsbildung zu arbeiten.

Zum Schutze des Einzelnen vor

  • Fotografieren ohne dessen Einwilligung,
  • Weitergabe oder Verfälschung von Fotos,
  • Weitergabe von Gewaltvideos,
  • Inszenierung von Gewaltszenen,
  • Mobbingattacken

und zur Wahrung des Schulfriedens wird die Benutzung von Handys eingeschränkt.

Zur Vermeidung von

  • Reizüberflutung,
  • Isolation anstelle von Kommunikation,
  • Geräuschbelästigung,
  • Neidgefühlen und Kameradendiebstahl

wird die Benutzung von elektronischen Musik- und Spielgeräten eingeschränkt.

Es gelten folgende Regelungen:

  1. Die Benutzung von Kommunikations- und Unterhaltungsmedien auf dem Schulgelände ist für alle Mitglieder der Schulgemeinde grundsätzlich verboten. Falls Handys oder ähnliche technische Geräte mitgeführt werden, müssen diese ausgeschaltet und unsichtbar verwahrt werden.
  2. Bei verbotswidrigem Verhalten werden Handys u.ä. von Lehrkräften konfisziert und im Zimmer der stellvertretenden Schulleitung übergeben. Die Rückgabe ist frühestens am gleichen Tag nach der 6. Stunde möglich.
  3. Die Lehrkräfte haben sich verpflichtet, die gleichen Regeln einzuhalten. Für sie ist die Benutzung von Handys u.ä. in Räumen gestattet, die der Schülerschaft nicht zugänglich sind. Dieses Gebot gilt nicht in Situationen, in denen Informationen zwingend und schnell weitergegeben bzw. empfangen werden müssen.

Es gelten folgende Ausnahmen:

  1. In dringenden Fällen können private Kommunikationsmedien im Verwaltungsgang (Altbau 1. Stock vor dem Lehrerzimmer) benutzt werden.
  2. Schülerinnen und Schüler der Gymn. Oberstufe können die o.g. Medien im Oberstufenraum benutzen, solange sie andere dadurch nicht stören.
  3. Im Unterricht ist die Benutzung von Kommunikationsmedien für schulische Zwecke nach Aufforderung durch die Lehrkraft gestattet.
  4. Bei externen schulischen Veranstaltungen werden die Bedingungen vorab von den Verantwortlichen festgelegt.

11. Essen und Trinken

Trinken im regulären Unterricht ist mit Genehmigung der Lehrkraft erlaubt, Essen dagegen nur in Ausnahmefällen.

12. Klassendienste

Die Klassen teilen in Absprache mit der Klassenleitung folgende Dienste (unabhängig vom Amt des Klassensprechers/der Klassensprecherin) ein: Tafeldienst, Ordnungsdienst einschließlich regelmäßiger Müllentleerung, Klassenbuchführung, Führung der Klassenkasse, Ranzenwache o. ä.

13. Entschuldigung bei Fehlzeiten

  1. Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler eine verpflichtende Unterrichtsveranstaltung, müssen die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler spätestens am dritten Versäumnistag der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer / dem Tutor oder der Tutorin den Grund des Fernbleibens schriftlich mitteilen.
  2. Für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe kann die Schule (nach VO des HKM) verlangen, dass die Versäumnisgründe durch Vorlage eines ärztlichen Attestes, dessen Kosten die Unterhaltspflichtigen zu tragen haben, nachgewiesen werden.
  3. Innerhalb der ersten drei Tage nach Rückkehr müssen die Entschuldigungen über den gesamten Zeitraum unaufgefordert dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin übergeben werden. Im Falle von klassenübergreifenden Kursen lassen die Schüler die Entschuldigung von den betroffenen Fachlehrern abzeichnen und geben sie beim Klassenlehrer/Tutor ab.
  4. Bei Fehlen ausschließlich im Sportunterricht erhält die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer die jeweilige Entschuldigung. Bei einer längerfristigen Befreiung vom Sportunterricht ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Übersteigt die Dauer der Fehlzeit sechs Wochen, so kann die Schulleitung eine weiterhin andauernde Befreiung aussprechen oder die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes verlangen. Auch wenn man am Sportunterricht nicht teilnehmen kann, besteht eine Anwesenheitspflicht für die Schüler und Schülerinnen.
  5. Fühlt eine Schülerin / ein Schüler sich krank, so meldet er/sie sich bei der Lehrkraft. Diese kann je nach Art des Unwohlseins, der Verletzung oder der Krankheit die Schülerin/ den Schüler auffordern, den Sanitätsdienst aufzusuchen oder sie/ihn nach Hause entlassen. In jedem Fall wird bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern das Sekretariat versuchen, die Erziehungsberechtigten telefonisch zu informieren.

14. Beurlaubungen

Ein nicht krankheitsbedingtes Fehlen vom Unterricht muss rechtzeitig beantragt werden und bedarf der Genehmigung. Fehlzeiten von mehr als drei Unterrichtstagen und Fehlzeiten unmittelbar vor oder nach Ferien bedürfen mindestens vier Wochen vorher der Genehmigung durch die Schulleitung. Genauer: Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit den Ferien ist der Antrag spätestens vier Wochen vor dem Beginn der Beurlaubung schriftlich zu stellen, wenn sie vor einem Ferienabschnitt liegt; liegt die Beurlaubung nach einem Ferienabschnitt, ist die Beurlaubung spätestens vier Wochen vor dem Beginn des jeweiligen Ferienabschnitts zu beantragen (Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses § 3 (2)).

15. Abmeldung

Wer sich von der Ziehenschule abmelden will, muss ein Abmeldeformular ausfüllen, das man im Sekretariat bekommt und das die Eltern unterschreiben. Man legt es dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin vor, und dann geht es ans Sekretariat zurück. Bevor man die Schule verlässt, müssen alle ausgeliehenen Sachen und Bücher zurückgegeben werden. Was verloren oder stark beschädigt ist, muss ersetzt werden.

G Sanktionen

Wir wollen, dass die Regeln dieser Schulvereinbarung auch eingehalten werden. Wer wissentlich gegen diese Vereinbarung verstößt oder Regeln verletzt, wird für die Folgen seiner Handlung nach dem Verursacherprinzip zur Rechenschaft gezogen. Kostenerstattung für Reinigungsarbeiten und Reparaturen oder sonstige Formen der Schadensersatzleistung sind selbstverständliche Forderungen, die die Schulgemeinde an Schadensverursacher stellt. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin diese Schulvereinbarung gravierend verletzt, indem er bzw. sie die Arbeitsatmosphäre oder den Schulbetrieb stark stört, die Sicherheit anderer Personen gefährdet oder Sachschäden verursacht, werden pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen auf der Grundlage des Hessischen Schulgesetzes angewandt.